Allgemeinde Informationen zum Thema

 Barrierefreiheit

Beim Thema Barrierefreiheit denken viele zuerst an "Behinderte", an Rollstühle usw... Auch wenn die besonderen Anforderungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oft die offensichtlichsten Maßnahmen sind, umfasst der Begriff seit vielen Jahren einen viel größeren Personenkreis als das frühere "behindertengerecht".



Die Regelungen sollen allgemein helfen, das Gebäude von möglichst vielen Menschen betreten und genutzt werden können. Hier werden zum Einen Mitmenschen berücksichtigt, welche, egal ob seit Geburt, durch Krankheit oder auch altersbedingt mit unterschiedlichen Einschränkungen leben müssen. Es werden aber dabei aber ebenso für an sich "gesunde" Menschen Erleichterungen geschaffen.

 Die stufenlose Erreichbarkeit soll (je nach Anwendungsbereich) die Nutzung mit Rollstuhl oder Kinderwagen erleichtern (oder manchmal überhaupt erst ermöglichen) dient aber auch vielen älteren Menschen, für die mehrere Treppenstufen oft schon eine Anstrengung darstellen.

Die größeren Mindestmaße für Türbreiten und -höhen machen es auch für besonders große Mitmenschen möglich eine Wohnung zu nutzen, ohne ständig den Kopf einzuziehen und lassen auch eine Nutzung von Krücke, Rollator und anderen Hilfsmitteln zu, ohne dann ggf. quer durch die Türe gehen zu müssen. Die leichte Bedienbarkeit (z. B. leichtgängige Brandschutztüren) helfen auch Kindern.

 

Der allgemeine Anwendungsbereich ist in Art. 48 der Bayrischen Bauordnung (BayBO) sowie in manchen Sonderbauverordnungen (z. B. Versammlungsstättenverordnung) geregelt. Die konkreteren Anforderungen sind in der DIN 18040 geregelt (früher DIN 18024 und 18025). Teil 1 behandelt öffentliche Gebäude (grundsätzlich alle Bauten mit Besucherverkehr), Teil 2 Wohnungen und wohnähnliche Nutzungen (z. B. die einzelnen Zimmer eines Hotels) und Teil 3 den öffentlichen Verkehrsraum.

Die DIN ist bauaufsichtlich eingeführt und ist damit, ähnlich wie ein Gesetz, allgemein zu beachten. Jedoch wurden einzelne Teile der Norm hierbei ausgenommen. Auch gibt es immer wieder Anpassungen so das hier auf dieser Seite keine allgemeingültige Festlegung formuliert werden kann. Je nach konkreter Aufgabe kann ich aber versichern, passende Antworten auf Ihre Fragen liefern zu können.