Baurechtslexikon

das kleine 1x1 des deutschen Baurechts


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W

Wohngebiet.

Das klassische Wohngebiet gibt es eigentlich nicht. Bei Bebauungsplänen wird die Nutzung für verschiedene Teilbereiche konkret festgesetzt, meist nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dort sind dann verschiedene Gebietstypen beschrieben (z. B. Allgemeines Wohngebiet) und aufgelistet, welche Nutzungen dort zulässig sind. Dies hat auch Auswirkungen auf den zulässigen Lärmpegel, den Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft erzeugen dürfen. Daher sind laute Gewerbebetriebe in einem reinen Wohngebiet nicht möglich, in Umkehrschluss sind im Industriegebiet höchstens Wohnungen für Betriebsleiter oder Aufsichtspersonal erlaubt.

Auch wenn es keinen Bebauungsplan gibt, gelten die Gebietstypen der BauNVO, wenn die vorhandenen Nutzungen in der Umgebung einem der Gebiete entsprechen.

 

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§ 

§34-Gebiet

siehe auch Innenbereich